Die Stadt legt drei Sportkonzepte vor, die auch die Möglichkeit finanzieller Beteiligungen am Sportanlagenbau schaffen – und zwar öffentlichen wie privat Getragener. Die Bedingungen dafür lehnen sich an die kantonalen Regeln an – mit einer zentralen Ausnahme.

von Mark Liebenberg

Es hatte vor zwei Jahren für Jubel bei den einen und für rote Köpfe bei den anderen gesorgt: Als der damalige Schaffhauser Erziehungs- und Sportdirektor Christian Amsler mitten im für ihn schwierigen Regierungsratswahlkampf sein kantonales Sportanlagenkonzept (Kasak) präsentierte – und damit wohl auch ein wenig auf gute Presse hoffte – , war der Aufschrei gross. Der Grund: Das kantonale Füllhorn sollte auch über private Erbauer von Sportanlagen im Breiten- und Spitzensport ausgeschüttet werden – und zwar rückwirkend auf zehn Jahre.

Dieser Passus erlaubt es auch den Investoren bereits gebauter Anlagen wie der 2017 eröffneten Wefox-Arena oder der BBC- Arena aus dem Jahr 2011 nachträglich kantonale Beiträge zu beantragen. Gemäss Konzept können private oder öffentliche Vorhaben unterstützt werden mit einmaligen Beiträgen des Kantons an die direkten Investitionskosten der einzelnen Sportbauten in Höhe von maximal 15 Prozent. Die Höhe richtet sich danach, wie viele der eng definierten Kriterien eine Anlage erfüllt.

Subventionen trotz Volks-Nein

Kritisiert worden war dies, weil die Stimmbevölkerung und das Parlament im letzten Jahrzehnt mehrfach gegen staatliche Beteiligungen an privat erstellten Sportanlagen votiert hatten.

Im letzten Dezember hat dann auch der Bund sein nationales Sportanlagenkonzept (Nasak) bis ins Jahr 2027 ausgeweitet und mit total 80 Millionen Franken dotiert.

Vor diesem Hintergrund hat nun auch der Schaffhauser Stadtrat dargelegt, unter welchen Bedingungen sich die Stadt bei Sportanlagen mit privater Trägerschaft finanziell beteiligen kann. Dies ist für maximal zehn Prozent der Investitionskosten für Anlagen auf Stadtgebiet vorgesehen – vorausgesetzt ein Gesuch wird vom Sportamt bewilligt. Einen Rechtsanspruch auf einen Beitrag gibt es allerdings nicht, daher kann ein allfällig abschlägiger Bescheid auch nicht angefochten werden. Der Kriterienkatalog, nach dem eingehende Gesuche beurteilt und ein allfälliger Beitrag berechnet werden, ist inhaltlich direkt an jenen des Kantons angelehnt. Der grosse Unterschied: Das städtische Konzept ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Es gibt damit keinen Anspruch auf rückwirkende Beiträge, wie das Referat Bildung, Kultur und Sport auf Anfrage bestätigt.

Gesuche lägen zurzeit noch keine vor. Und die Stadt hat auch kein «Kässeli» wie der Bund. Das Sportamt spricht sich mit den dafür nötigen Stellen ab, gewichtet die Kriterien und präsentiert dem Stadtrat einen Bewertungsvorschlag gemäss dem Kriterienkatalog. Musskriterien sind mindestens eine «städtische Bedeutung und Ausstrahlung» (Breitensportanlagen), oder eine überregionalem nationale oder gar internationale Bedeutung und Ausstrahlung bei Spitzensportanlagen, die überdies auch vom Breitensport genutzt werden müssen. Die Trägerschaft muss in jedem Fall ihren Sitz in der Stadt Schaffhausen haben.

Kriterien, die erfüllt sein müssen

Zu den «Sollkriterien», die unterschiedlich gewichtet und bewertet werden, gehören der Umstand, dass der Bedarf einer Anlage mindestens von einem Sportverband ausgewiesen und dokumentiert ist, der Eigentümers darf nicht gewinnorientiert ist, die Anlage von anderen Sportvereinen mitgenutzt werden kann. Weiter wird bewertet, ob darin aktive Jugend- oder Behindertenarbeit geleistet wird, ob die Sportanlage über ein genügendes Nebenraum-Angebot verfügt, sie von Sportvereinen und -verbänden zu Trainings- und Kurszwecken genutzt wird und die Auslastung optimiert erfolgt. Zudem darf es keine besser geeignete Alternativen in zumutbarer Distanz geben, muss für ÖV und Langsamverkehr gut erreichbar sein und behindertengerecht. Auch die Nachhaltigkeit des Bauens wird bewertet.

Je nach erreichter Punktezahl schlägt das Art eine Unterstützung in Höhe von 5 Prozent der Investitionskosten, von 7,5 oder maximal 10 Prozent vor. Der Stadtrat beantragt sodann eine Unterstützung gemäss den verfassungsmässigen Kompetenzen über das Budget oder über eine Vorlage. Der Stadtrat kann Beträge bis zu 100 000 Franken selber beschliessen, das Stadtparlament Beträge ab einer Million Franken mit fakultativem Referendum, und ab drei Millionen Franken käme es zu einem obligatorischen Referendum.

«Es ist ganz wichtig, dass wir auch privates Engagement fördern können.»

Raphaël Rohner, Bildungsreferent der Stadt Schaffhausen

Mit welchen Beträgen gerechnet werden muss, ist unbekannt. Der zuständige Stadtrat Raphaël Rohner sagt: «Das ist von den Projekten abhängig, aktuell sind keine Projekte und keine Zahlen dazu bekannt.»

Ein «Gesak» und die Sportförderung

«Das Finanzierungskonzept für Sportanlagen mit privater Trägerschaft» ist eines von drei Bestandteilen im neuen «sportpolitischen Konzept» der Stadt. «Es ist ganz wichtig, dass wir auch privates Engagement im Bau von Sportanlagen fördern können», sagt Rohner.

Die Stadt hat die Grundsätze und Ziele ihrer Sportpolitik erstmals zentral festgelegt und zeigt auf, mit welchen Massnahmen und im Rahmen welcher Organisation die städtische Sportförderung erfolgen soll, vom Kleinkindturnen bis zum Seniorensport. «Dies war längst fällig. Ich freue mich dass die Stadt damit vor allem dem Breitensport jene Aufmerksamkeit zukommen lässt, die dieser verdient.»

Das «Gemeinde-Sportanlagenkonzept (Gesak) schliesslich umfasst sämtliche Sport- und Bewegungsräume im Einzugsgebiet der Stadt Schaffhausen und dient als Planungsinstrument für die Erstellung und den Betrieb von Sportanlagen und Bewegungsräumen – also alle Anlagen auf Stadtgebiet, in denen Sport und Bewegung grundsätzlich stattfinden können.

Dies umfasst neben Sportanlagen im engeren Sinne etwa auch das Wohnumfeld in den Quartieren, Spielplätze und Grünanlagen, Naturräume und das Wegnetz. Im Vordergrund stehe die Erhaltung und Erneuerung der bestehenden öffentlichen Anlagen und deren Anpassung an die aktuellen Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer, heisst es in der Beschreibung des Gesak.

Auch das Hallenbad der KSS, das in Bälde erneuert werden muss, ist grundsätzlich im Gesak miteingeschlossen. Rohner betont aber, dass es in diesem Konzept «um grundsätzliche Bewegungsräume gehe und klar nicht um finanzielle Beteiligungen». Hier komme das Finanzierungskonzept für Sportanlagen mit privater Trägerschaft zum Tragen, und da sei die KSS explizit ausgeschlossen.