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Schaffhauser Nachrichten: Erster Ökumenische Medienpreis der Schaffhauser Landeskirche: Das sind die Gewinner

12 Apr. 2024

Am Mittwochabend wurde zum ersten Mal der Ökumenische Medienpreis der Schaffhauser Landeskirchen an drei Personen...

Die Auseinandersetzung zwischen dem FC Schaffhausen und der Stadionvermieterin eskaliert erneut.

«Einzig dem FC Schaffhausen musste die Lizenz aus finanziellen und infrastrukturellen Gründen erstinstanzlich verweigert werden», begründete die Swiss Football League, die Verweigerung. Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen wegen der Corona-Pandemie wendete das Komitee der SFL für die aktuelle Lizenzierung erleichterte Vorgaben an. Die meisten Klubs konnten auf die Erstellung eines Budget für die nächste Saison verzichten. Doch beim FC Schaffhausen gingen die Diskussionen zwischen dem alten Eigentümer der Fontana Invest II/Agnes Fontana und dem aktuellen Besitzer Roland Klein weiter, der seit Juni 2019 das Sagen hat, weiter.  Zwischen den Parteien bestand bis 31. März 2021 ein Mietvertrag. Dieser Mietvertrag ist Gegenstand zurzeit laufender juristischer Verfahren, zu dem die Fontana Invest II / Agnes Fontana in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine Stellung nimmt.

Mietzins verdoppelt

Auf seiner Homepage veröffentlichte Clubbesitzer Roland Klein sein Statement. «Die Fontana Invest II als Vermieterin hat ab dem ersten Quartal 2021 den Mietzins für dieses Stadion nunmehr verdoppelt – eine nicht nur im Hinblick auf die sehr herausfordernde Covid-19-Zeit schwer nachvollziehbare Handlung, die Erhöhung erfolgte auch in Verletzung einer bestehenden Ergänzungsvereinbarung zum bis mindestens ins Jahr 2038 laufenden Mietvertrages. Als die FC Schaffhausen AG dieser unberechtigten Forderung nicht nachgekommen ist und die betreffende Mietzinszahlung vorderhand zurückbehalten hat, wurde der Mietvertrag vermieterseitig mit Wirkung per 31. März 2021 ausserordentlich gekündigt, wobei der Zugang dieser Kündigung seitens der FC Schaffhausen AG bestritten wird». Es sei nicht korrekt, dass der Mietzins verdoppelt worden sei, bemerkt die Fontana Invest II/Agnes Fontana. Korrekt ist, wie oben ausgeführt, dass ein wirtschaftlich fairer Mietzins angestrebt wird, ohne den das Stadion Schaffhausen nicht finanziert bzw. unterhalten werden kann.

Die Lizenzen

Es gibt drei Arten von Lizenzen: die Lizenz I ist erforderlich für Teilnahme an Uefa-Wettbewerben und berechtigt zur Teilnahme an der Super League. Dazu reicht auch die Lizenz II, die vor allem von Aufstiegskandidaten beantragt wird. Mit einer Lizenz III kann ein Club in der Challegene League antreten.

Klein behauptet, dass der vertraglich geschuldete Mietzins im Februar 2021 bezahlt habe, die Vermieterin aber ihre Haltung nicht geändert habe und bei den Behörden ein Ausweisungsverfahren eingeleitet habe. Damit würden nicht nur der Challenge League Mannschaft, sondern auch gegen 150 Junioren die Spiel- und Trainingsmöglichkeit genommen werden.

Die ganze Entwicklung rund um das fussballerische Aushängeschild des Kantons und der hartnäckige Streit zwischen der früheren Eigentümerin und dem neuen Besitzer hat nun auch die Politik auf den Plan gerufen. Gestern haben sich Stadtpräsident Peter Neukomm, er ist Stammgast bei Heimspielen des FC Schaffhausen und Sportreferent Dr. Raphaël Rohner zu Wort gemeldet.

Taskforce soll die Lösung bringen

«Die Stadt beobachtet die Entwicklung besorgt. Ihr ist es ein grosses Anliegen, dass der FCS die Lizenz für die Saison 2021/22 erhält», teilen Neukomm und Rohner mit. Und schlägt vor eine Taskforce im Zusammenhang mit der fehlender Lizenz für den FCS in der Challenge League einzu setzen. «Die Zukunft des Leistungs- und Ausbildungsvereins FCS ist gefährdet. Wir versuchen mit unserer Initiative einen Eklat zu verhindern und damit den Trainings- und Spielbetrieb in der grössten Sportinfrastruktur auf Stadtgebiet weiterhin zu ermöglichen», teilt der Stadtpräsident Peter Neukomm mit.

Wie geht es nun weiter? Gegenüber der Swiss Football League hat der FC Schaffhausen nun die Gelegenheit die von der Lizenzierungskommission beanstandeten Mängel zu beheben und einen zweiten Lizenzierungsantrag zu stellen. Das möchte Besitzer Roland Klein schnellstmöglich machen.

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