Für 2,2 Millionen Franken kauft die Stadt das Gebäude an der Rosengasse 26, das von der Musikschule MKS und dem ­städtischen Kinderhort genutzt wird.

von Daniel Jung

Seit dem Jahr 1938 ist die Stadt Schaffhausen verpflichtet, der Imthurn’schen Stiftung Räumlichkeiten für die Musikschule Schaffhausen (MKS) zur Verfügung zu stellen. Die Stadt ging diese Verpflichtung ein als Gegenleistung für den Übertrag des Imthurneums – des heutigen Stadttheaters am Herrenacker.

Seit 2005 ist die Musikschule in der Liegenschaft an der Rosengasse 26 untergebracht, dem ehemaligen Jugendheim. Ein Teil des Gebäudes wird heute für den städtischen Kinderhort genutzt. Damals kaufte die Imthurn’schen Stiftung das Gebäude zu einem reduzierten Preis von 100'000 Franken. Jedoch zeigte sich in den letzten Jahren, dass die Musikschule die Kosten für den Gebäudeunterhalt nicht stemmen kann.

Deshalb hatte der Stadtrat im Juni eine Lösung präsentiert, welche die Musikschule finanziell sichern soll. Die entsprechende Vorlage «Übernahme der Liegenschaft an der Rosengasse 26 zur langfristigen finanziellen Sicherung der Musikschule MKS Schaffhausen» wurde gestern vom Grossen Stadtrat mit 35 zu 0 Stimmen angenommen.

Sie sieht vor, dass die Stadt die Liegenschaft, in der unterrichtet und konzertiert wird, für 2,2 Millionen Franken der Imthurn’schen Stiftung abkauft. Das tut sie, indem sie die auf dem Gebäude lastende Hypothekarschuld in dieser Höhe aufnimmt. Es fliesst also kein Geld aus der Stadtkasse zur Musikschule.

Die Räumlichkeiten werden nach dem Kauf von der Stadt an die Mu­sikschule vermietet: Die jährlichen Kosten werden auf 241'000 Franken geschätzt. Zeitgleich will der Stadtrat eine Leistungsvereinbarung mit der Musikschule abschliessen. Darin verpflichtet sich die Stadt dazu, jährlich 295'000 Franken zu bezahlen. Damit werden die Miete sowie ein Teil der Nebenkosten abgedeckt.

Die Werner-Amsler-Stiftung, eine wichtige Partnerin der Musikschule, leistet zudem bis 2030 Unterstützungsbeiträge. Dies wurde ebenfalls vereinbart.

Das Gebäude an der Rosengasse 26 weist aktuell einen aufgestauten Sanierungsbedarf im Umfang von rund 520'000 Franken auf. Diese Sanierung wird nun die Stadt übernehmen. Die Mittel dafür werden später auf dem ordentlichen Budgetweg beantragt.

Klarere Verantwortlichkeiten

Mit dieser Lösung sollen die Verantwortlichkeiten zwischen der Stadt und der Musikschule entflochten werden. «Die Stadt hat eine historische Zahlungsverpflichtung, aktuell aber nur wenig Mitsprache bei der Entwicklung der Liegenschaft», sagte Christian Ulmer (SP) als Sprecher der Geschäftsprüfungskommission. Dieses Defizit werde mit der Vorlage bereinigt. Der Unterhalt werde künftig nicht nur von der Stadt finanziert, sondern auch geplant und durchgeführt. So könne der aktuelle Standort der Musikschule langfristig gesichert werden.

«Praktikabel und durchdacht»

Das vorgestellte Vorgehen wurde von allen Fraktionen begrüsst. «Die angestrebte Lösung erscheint uns praktikabel, plausibel und durchdacht», sagte Bea Will (AL).

«Wir danken dem Stadtrat für seinen ganzheitlichen Vorschlag», sagte René Schmidt (GLP). So könne die drohende Schieflage der Musikschule frühzeitig abgewendet werden.

Diego Faccani (FDP) kritisierte, dass sich die 2005 beschlossene Lösung nicht als langfristig tragbar erwiesen habe. «Wir werden diese grosse bittere Pille schlucken, die Musikschule können wir nicht an die Wand fahren», sagte er. Zu wichtig sei die Arbeit der Institution für Schaffhausen.

Finanzreferent Daniel Preisig (SVP) dankte den Fraktionen «für das gute Musikgehör» im Umgang mit der Vorlage. «Das neue Modell ist für alle Partner fair und ausgewogen.» Heute bestehende Abgrenzungsprobleme würden beseitigt.

Bildungsreferent Raphaël Rohner (FDP) betonte die Bedeutung der Musikschule für den Erhalt der Attraktivität des Bildungsstandorts Schaffhausen. Er sagte: «Musikunterricht verbessert erwiesenermassen die kognitiven Fähigkeiten von Schülern.» Die Musikschule sei sehr gut geführt. Die rund 70 Lehrpersonen seien engagiert und Garanten einer guten Ausbildungsqualität.

Die Vorlage untersteht dem fakultativen Referendum.