In erster Lesung hat das Hochschulgesetz den Schaffhauser Kantonsrat passiert. Es regelt unter anderem die Rahmenbedingungen für die rechtliche Verselbstständigung der Pädagogischen Hochschule.

von Mark Liebenberg

Schaffhausen war in der Vergangenheit nie ein Hochschulkanton. Seit 2005 aber wurde hier die Pädagogische Hochschule aufgebaut, um die Kindergarten- und Primarlehrerausbildung im Kanton in die eigene Hand zu nehmen. In jüngster Zeit sind zwei weitere Projekte dazugekommen. Zum einen die zum Netzwerk IUN (International University Network) gehörende private Institution «Hochschule Schaffhausen», die derzeit zwei Masterstudiengänge anbietet und später auch Bachelorstudien anbieten will. Letztes Jahr haben zudem die Aufbauarbeiten für eine private Tech-Hochschule, das «Schaffhausen Institute of Technology», begonnen.

Allen drei Instituten ist gemein, dass sie nach einer neuen bundesrechtlichen Vorgabe eine institutionelle Akkreditierung benötigen, um voll anerkannte Studiengänge anbieten zu können. Um diese zu beantragen ist die Schaffung eines kantonalen Hochschulgesetzes nötig, das die Grundvoraussetzungen für Hochschulen im Kanton schafft.

Den Entwurf für ein solches Gesetz hat der Kantonsrat gestern in erster Lesung beraten. «Auf allen Seiten hat man die Notwendigkeit dafür erkannt», sagte Roland Müller (Grüne, Neuhausen) im Namen der Kommission, die das Gesetz vorberaten hatte. Zugeschnitten ist es vor allem auf die PHSH als staatliche Hochschule – sie soll in eine öffentlich-rechtliche Anstalt nach kantonalem Recht überführt werden. «Das ist ein Meilenstein und laut dem Bundesrecht alternativlos», erklärte Erziehungsdirektor Christian Amsler (FDP). Der Kantonsrat behalte die Zügel in der Hand, was die Aufsicht, Vergabe von Leistungsaufträgen und die Finanzierung anbelangt.

Aber das jetzt vorliegende Gesetz enthält auch Regelungen für die privaten Projekte. Und hier begannen die Differenzen. Eine Mehrheit der Kommission will nämlich verhindern, dass Beiträge an private, womöglich ausländische, Institutionen am Rat vorbei über den Lotteriegewinn- oder Generationenfonds entrichtet werden können. «Es ist unsinnig, wenn der Rat selbst winzige Beträge bewilligen muss, die Kompetenzen sind ausreichend geregelt», sagte demgegenüber Christian Heydecker (FDP, Schaffhausen). Sein Antrag auf Streichung des Kommissionswunsches unterlag aber mit 38 zu 17 Stimmen.

Mehr Erfolg hatte Heydecker mit dem Antrag, den Passus zu streichen, dass der Kanton der PHSH für ihre Tätigkeit bedarfsgerechte Liegenschaften zu marktgerechten Preisen zur Verfügung stellen soll. Wegen des noch unsicheren Umzugs der PHSH aus den Liegenschaften, die der Kanton heute für sie mietet, in die Kammgarn, wäre der Kanton zu stark in der Pflicht. «Dies würde etwas zementieren, was wir nicht wollen», sagte Heydecker. Anders Rainer Schmidig (EVP, Schaffhausen): «Wenn der Kanton eine Pädagogische Hochschule will, dann soll er ihr auch Raum zur Verfügung stellen.» Die Mehrheit folgte aber Heydecker mit 33 zu 24 Stimmen.

«Wir sind gut beraten, in dieser Gesetzesvorlage nicht zusätzliche Baustellen aufzutun.»

Raphaël Rohner, FDP Schaffhausen

Ebenfalls klar (42 zu 14 Stimmen) scheiterte ein Antrag von Matthias Frick (AL, Schaffhausen) der als Grundauftrag der PHSH auch die Schaffung von Praktikumsplätzen für angehende Lehrer an Schulen im Kanton festschreiben wollte – vor allem im Sekundarbereich. «Wir sind gut beraten, in diesem Hochschulgesetz nicht zusätzliche Baustellen aufzutun», meinte Raphaël Rohner (FDP, Schaffhausen). Dieser Punkt müsse im Rahmen des Leistungsauftrags an die Hochschule geprüft werden.

Mit 22 zu 34 Stimmen scheiterte Stefan Lachers (Juso, Schaffhausen) Vorschlag, dass im neu zu schaffenden Hochschulrat auch ein Studierendenvertreter mit beratender Stimme Einsitz nehmen müsste. Dies sei auf Stufe Schulleitung denkbar, tönte es, aber der Hochschulrat sei ein strategisches Gremium, während die Studierendenschaft rasch wechsle.

Das Hochschulgesetz geht jetzt zurück in die Kommission für die Vorbereitung einer zweiten Lesung, in der alle aufgeworfenen Punkte noch mal debattiert werden.